Unsere Webseite verwendet Cookies ausschließlich zu statistischen Zwecken. Damit wird es uns möglich, unser psychosoziales Hilfs- und Unterstützungs­angebot stetig zu verbessern. Durch Ihre Zustimmung erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Skip to Main Content Skip to footer site mapSkip to search
  • Schrift verkleinern
  • Schrift Standard
  • Schrift vergrössern
  • Kontrast erhöhen
  • Inhalte vorlesen
  • Schutzmaßnahmen bei häuslicher Gewalt Normal Lesen

Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt

Homeoffice, geschlossene Schulen und Kindergärten, keine Ablenkung durch Besuche von Freund*innen oder Angehörigen und mitunter sogar Quarantäne. Die Maßnahmen rund um das Corona-Virus verändern unseren Alltag und unsere Lebenssituation. Das stellt Familien und Paare vor große Herausforderungen. Konflikte werden nicht ausbleiben. Diese Ausnahmesituation kann dazu beitragen, dass lang unterdrückte Gefühle beziehungsweise Konflikte ans Tageslicht treten. Schon Kleinigkeiten können zur Eskalation führen.

Was können Sie tun?

  • Vereinbaren Sie Regeln für Konfliktsituationen.
  • Treffen Sie klare Absprachen in der Familie (Strukturen einhalten).
  • Klammern Sie Themen, die Streitpotential haben, möglichst aus.
  • Schaffen Sie sich einen eigenen Raum (Auszeit, Schutz vor Eskalation).
  • Sperren Sie sich vor oder in Gewaltsituationen ein (tragen Sie den Schlüssel zum Absperren bereits in der Hosentasche).
  • Halten Sie Fenster gekippt (um Hilfe zu rufen).
  • Tragen Sie ein Mobiltelefon bei sich und speichern Sie die Nummer der Polizei ein.
  • Führen Sie ein Gewalttagebuch (Verletzungen dokumentieren).
  • Verständigen Sie telefonisch Nachbarn und Freunde (Machen Sie Codewörter mit Ihnen aus, vereinbaren Sie regelmäßige Anrufe/Nachrichten).
  • Auch Nachbarn können einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Gewalt leisten: Reagieren Sie, wenn sie Schreie und Hilferufe aus der Nachbarswohnung hören, klopfen Sie und fragen Sie beispielsweise zum Schutz der Opfer nach Mehl, rufen Sie gegebenenfalls die Polizei.
  • Auch wenn es in diesen Zeiten eine wichtige und notwendige Maßnahme ist, das Haus nur zur Arbeit, zum Einkaufen und für kurze Spaziergänge zu verlassen –  wenn Ihnen Gewalt droht, flüchten Sie aus der Wohnung!
  • Verständigen Sie die Polizei (133).

Nach wie vor können durch das 1997 eingeführte Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie gewalttätige Personen von der Polizei aus der Wohnung gewiesen werden.

Auch in dieser Situation ist es uns wichtig, von Gewalt betroffene Personen zu begleiten und unterstützen. Wir sind telefonisch erreichbar.

Kontakt

Gewaltschutzzentrum Vorarlberg

Johannitergasse 6

6800 Feldkirch

Mo - Fr, 8 - 13 Uhr

Mo und Do, 13 - 16 Uhr

Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt
FrauennotWohnung

das frauenhaus in vorarlberg

Postfach 61

6850 Dornbirn


Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis