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Gewalt präventiv verhindern

Innenministerium betraut ifs mit Umsetzung der Beratungsstelle für Gewaltprävention in Vorarlberg

Im Frühjahr gab die Regierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Gewaltschutz bekannt. Eine der Maßnahmen tritt mit 1. September in Kraft und verpflichtet all jene, gegen die zukünftig ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, zur Absolvierung einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung. Nach einer EU-weiten Ausschreibung betraute das Innenministerium die ifs Gewaltberatung mit der Umsetzung einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Vorarlberg.

Zum Schutz vor Gewalt in der Familie kann die Polizei gewalttätige bzw. gewaltbereite Personen aus der Wohnung weisen und diesen für zwei Wochen die Rückkehr verbieten. In Vorarlberg wurden im vergangenen Jahr insgesamt 339 Betretungsverbote ausgesprochen. Ab Anfang September müssen Gefährder und Gefährderinnen nach einem Betretungsverbot innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit der Beratungsstelle für Gewaltprävention aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Innerhalb von 14 Tagen nach Kontaktaufnahme muss die erste Beratungseinheit stattfinden.

Gewaltfreie Handlungsalternativen

„In der sechsstündigen Beratung werden wir den gewalttätigen bzw. gewaltbereiten Personen nicht nur rechtliche Basisinformationen zur Verfügung stellen, sondern diese vor allem dabei unterstützen, ihre Verantwortung zu erkennen und eine klare Haltung gegen Gewalt einzunehmen“, erklärt Mario Enzinger, Leiter der ifs Gewaltberatung. „Es ist wichtig, dass sich Gefährder ernsthaft mit ihrem gewalttätigen Verhalten auseinandersetzen. Denn nur so gelingt es ihnen, Kontrolle über das eigene Verhalten zu erlangen und gewaltfreie Handlungsalternativen anzuwenden.“ Hilfreich sind dabei weiterführende Beratungen und eine am individuellen Bedarf orientierte Unterstützung.

Die ifs Gewaltberatung ist seit 2012 in der Beratung von Menschen, gegen die ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, tätig. „Es freut uns, dass unsere bisherigen Bemühungen in der Arbeit mit gewalttätigen bzw. gewaltbereiten Menschen bestätigt wurden und wir die Beratungsstelle für Gewaltprävention umsetzen dürfen“, berichtet Enzinger. „Unsere Erfahrungen in der Beratung und opferschutzorientierten Täterarbeit werden unseren Klienten zugutekommen und vor allem einen wichtigen Beitrag zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention leisten.“


Fact-Box

ifs Beratungsstelle für Gewaltprävention
 
Ansprechperson:
Mario Enzinger
Bahn­hof­straße 18
6800 Feld­kirch
Telefon: 05-1755-515
E-Mail


Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis