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ifs Prozessbegleitung

Prozessbegleitung steht Opfern von Gewalt kostenlos zur Verfügung. Das Angebot umfasst Beratung, Unterstützung und rechtliche Vertretung während der belastenden Zeit eines Strafverfahrens.

Unser Angebot richtet sich an

  • Kinder und Jugendliche, die Opfer eines Sexualdelikts, von Gewalt oder gefährlicher Drohung wurden, sowie deren Erziehungsberechtigte
  • Frauen und Männer, die Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung oder eines Sexualdelikts wurden
  • Personen, die als Kind Opfer einer Straftat geworden sind und diese erst später anzeigen (wollen)

Psychosoziale Prozessbegleitung

bietet eine entlastende Hilfestellung bei großer emotionaler Belastung, wie dies im Strafverfahren der Fall ist. Diese beinhaltet

  • Beratung und Begleitung während des gesamten Verfahrens (von der Anzeigenerstattung bis zur Beendigung des Verfahrens)
  • Schonende Vorbereitung auf eine polizeiliche oder gerichtliche Befragung
  • Begleitung zu Terminen bei der Polizei, zu Anwalts- und Gerichtsterminen
  • Erklären der Abläufe eines Verfahrens
  • Information über Opferrechte

Wir begleiten und unterstützen unsere Klientinnen und Klienten in der Auseinandersetzung mit Ängsten, Befürchtungen und Gefühlen wie Verzweiflung, Trauer oder Wut.

Juristische Prozessbegleitung

steht Opfern von Gewalt in allen Lagen des Verfahrens bei. Die Rechte und Möglichkeiten der beteiligten Personen werden erklärt. Als Privatbeteiligte im Strafverfahren werden Sie bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (z. B. Schmerzensgeld) kostenlos anwaltlich vertreten.

Die ifs Prozessbegleitung wird finanziert aus Mitteln des Bundesministerium für Justiz.

Kontakt

Prozessbegleitung Erwachsene
Prozessbegleitung Kinder und Jugendliche

Marktplatz 3 (Eingang Winkelgasse)

6850 Dornbirn