Benger Park
Mehrerauerstraße 3
6900 Bregenz
Schuldenberatung Feldkirch
Ganahl-Areal
Schießstätte 14
6800 Feldkirch
ist ein Angebot der ifs Schuldenberatung für Menschen, die Schwierigkeiten im Umgang mit Geld haben und daher von einer sozialen Einrichtung begleitet oder unterstützt werden. Es gewährleistet, dass existenzsichernde Zahlungen pünktlich und regelmäßig geleistet werden.
Mit dem Angebot des Betreuten Kontos werden die Betroffenen sowie die soziale Einrichtung bei der Finanzverwaltung unterstützt.
Die ifs Schuldenberatung erstellt gemeinsam mit dem Klienten/der Klientin und der betreuenden Einrichtung im Rahmen einer Budgetberatung einen detaillierten Kontoplan. Es werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben erfasst und die Modalitäten des Betreuten Kontos besprochen. Daraufhin kommt es auf Wunsch des Klienten/der Klientin zur Kontoeröffnung.
Wichtig: Änderungen des Kontoplans können von diesem Zeitpunkt an nur noch bei Beauftragung durch die betreuende Einrichtung durchgeführt werden.
Das Betreute Konto wird bei einer Partnerbank eröffnet. Es handelt sich dabei um ein gewöhnliches Girokonto für den Klienten/die Klientin, auf dem die ifs Schuldenberatung zusätzlich zeichnungsberechtigt ist. Dieses Konto wird zum "Einnahmenkonto", das heißt, sämtliche Einkünfte sollen zukünftig nur mehr dort einlangen. Die wichtigen Ausgaben und Fixkosten (Miete, Energie, Alimente, Ratenzahlungen etc.) werden per Dauerauftrag direkt abgebucht.
Das Einlangen der Einkünfte und die Durchführung der Daueraufträge werden von der ifs Schuldenberatung überwacht.
Das bereits vorhandene Konto des Klienten/der Klientin soll bestehen bleiben. Einzige Voraussetzung ist, dass sich dieses im Haben befindet und nicht überzogen werden kann. Dieses Konto wird zum "Ausgabenkonto" und der*die Klient*in bleibt alleine zeichnungsberechtigt.
Auf dieses Konto wird nun jener Betrag überwiesen, der nach Abzug der Fixkosten zur Bestreitung des Lebensunterhaltes übrig bleibt. Die Auszahlung vom Betreuten Konto auf das Ausgabenkonto kann entweder sofort nach Abzug der Fixkosten oder je nach Vereinbarung erfolgen (in Wochenbeträgen, zweimal monatlich etc.).
Für dieses Angebot gibt es derzeit keine öffentliche Finanzierung. Deshalb wird der betreuenden Einrichtung ein Grundumsatz von einer halben Stunde pro Monat verrechnet. Zusätzliche Aufwände werden im Viertelstundentakt abgerechnet. Der Stundensatz orientiert sich am mit dem Land vereinbarten Stundensatz der Schuldenberatung.
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