Das ifs bietet Hilfe und Unterstützung an.
Die Klientinnen und Klienten, die zum ifs kommen,
müssen verschiedene Daten von sich angeben.
Das sind zum Beispiel
Diese Daten nennt man personen-bezogene Daten.
Mit diesen Daten kann man direkt herausfinden,
wer die Person ist.
Immer wenn hier von Daten die Rede ist,
meinen wir diese personen-bezogenen Daten.
Datenschutz ist ein Grundrecht.
Grundrechte sind Rechte,
die Menschen in einem Staat haben.
Das ist zum Beispiel die Meinungs-Freiheit,
das Brief-Geheimnis oder eben der Datenschutz.
Das ifs muss die Daten von Klientinnen und Klienten schützen.
Das Gesetz schreibt das vor.
Auch die Fach-Personen im ifs müssen die Daten
der Personen schützen, die sie beraten.
Nur so haben die Klientinnen und Klienten Vertrauen zu den
Beraterinnen und Beratern des ifs.
Das Verarbeiten von Daten bedeutet,
dass etwas mit den Daten gemacht wird.
Sie werden zum Beispiel aufgeschrieben,
gespeichert oder geordnet.
Aber auch die Weitergabe oder das Löschen von Daten gehört dazu.
Das ifs darf die Daten nur für die Beratung verwenden.
Andere Personen, Firmen oder Institutionen können
und dürfen diese Daten nicht verwenden.
Manchmal ist es aber notwendig,
dass die Daten an andere Stellen weiter gegeben werden.
Das ist genau geregelt, wann das möglich ist.
Unter den personen-bezogenen Daten gibt es besondere Daten.
Man nennt sie auch sensible Daten.
Diese müssen ganz besonders geschützt werden.
Welche Daten sind das?
Im ifs werden vor allem die Daten zur Gesundheit,
die Gesundheitsdaten, verarbeitet.
Wenn im ifs von Betroffenen oder betroffenen Personen
gesprochen wird? Wer ist damit gemeint?
Betroffene Personen, oder auch Betroffene,
sind die Personen, deren Daten im ifs verarbeitet werden.
Was bedeutet Dokumentieren?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ifs müssen alles,
was sie bei einer Beratung machen, aufschreiben.
So kann man im Nachhinein nachlesen,
was man wann und warum gemacht hat.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ifs müssen auch aufschreiben,
welche Daten sie dafür gebraucht haben.
So können sie später erklären,
warum sie die Daten verwendet haben.
Das ifs will die Klientinnen und Klienten
möglichst gut beraten und schützen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheit.
Das bedeutet, dass sie nichts weitererzählen dürfen,
was in der Beratung besprochen wird.
Das ist ganz wichtig für das Vertrauen zur Beraterin oder zum Berater.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unterschrieben,
dass sie keine Daten weitergeben.
Das nennt man Wahrung des Daten-Geheimnisses
und Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
Es gibt ein paar Gründe, wann Daten doch
weitergegeben werden müssen.
Diese Gründe sind bei Punkt 7 aufgezählt.
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen,
verarbeiten wir also Ihre Daten.
Wir gehen aber sehr sorgsam mit Ihren Daten um!
Die Bestimmungen sind für alle Klientinnen und Klienten des ifs wichtig.
Wer eine Dienstleistung des ifs in Anspruch nimmt,
muss die Stamm-Daten angeben.
Das sind zum Beispiel:
Die Daten, die das ifs für die Beratung nicht braucht,
werden auch nicht erfasst.
Manchmal ist es nötig, die Daten von Personen zu erfassen,
die nicht in Beratung sind.
Das sind zum Beispiel Familien-Mitglieder
oder Personen aus dem Umfeld.
Die Daten dieser Personen werden vom ifs genauso geschützt.
In der direkten Beratung braucht es oft noch zusätzliche Daten.
Zum Beispiel eine Diagnose,
oder das Aufzählen der Leistungen,
die jemand schon bekommen hat.
Manche Daten braucht das ifs, um gut arbeiten zu können.
Manchmal schreibt ein Gesetz vor,
welche Daten verarbeitet werden müssen.
Manchmal werden Daten zum Schutz
von anderen Personen verarbeitet.
Es gibt verschiedene Gründe, warum das ifs Daten verarbeitet.
Alle Daten, die das ifs speichert, sind geschützt.
Sie sind zum Beispiel mit Hilfe der Technik geschützt.
So können Daten nicht verloren gehen.
Sie können nicht von Personen verwendet werden,
die das nicht dürfen.
Zugriff auf die Daten haben nur Personen,
die das auch dürfen.
Sie haben dann eine Berechtigung.
Daten werden auch nicht automatisch weitergegeben oder verändert.
Das können nur Personen machen, die dafür zuständig sind.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ifs
kennen sich mit dem Datenschutz aus.
Sie können nur auf die Daten zugreifen,
die sie unbedingt brauchen.
Und auch nur solange wie das nötig ist.
Die Daten werden vom ifs in einem Computer-System bearbeitet,
das dem ifs selber gehört oder das in Europa steht.Nur bei der Video-Konferenz über die Firma Zoom
werden die Daten in Amerika verarbeitet.
Aber auch dort müssen sich die Personen an den Datenschutz halten.
Das hat das ifs in einem Vertrag mit Zoom ausgemacht.
Die Daten werden so lange gespeichert,
wie es nötig ist.
Das Gesetz sagt bei manchen Daten,
wie lange sie gespeichert werden müssen.
Wenn das ifs die Daten nicht mehr braucht,
werden sie gelöscht.
Das ifs gibt die Daten an verschiedene Stellen und Personen weiter.
Das können sein:
Warum gibt das ifs die Daten weiter?
Jede Person hat das Recht auf
Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich an das ifs wenden.
Bei Punkt 10 finden Sie die Post-Adresse und eine E-Mail-Adresse.
Sie können bei der österreichischen Datenschutz-Behörde
eine Beschwerde einreichen.
Schreiben Sie dazu einen Brief an diese Adresse.
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Im ifs ist eine Person für Fragen zum Datenschutz zuständig.
Diese Person nennt man die Datenschutz-Beauftragte
oder den Datenschutz-Beauftragten.
Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz haben,
können Sie dieser Person eine E-Mail oder eine Brief schreiben.
Institut für Sozialdienste gGmbH
Datenschutz-Beauftragte oder Datenschutz-Beauftragter
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Das ist die E-Mail-Adresse
Das ifs hat eine eigene Website www.ifs.at.
Die Website wird von einem Computer angeboten,
er heißt Server.
Server ist ein englisches Wort und bedeutet Diener.
Man spricht es so aus: Sörwer.
Eine Person schaut sich die ifs Website an.
Das ifs bekommt dadurch Daten von dieser Person.
Wie geht das?
Wenn eine Person die ifs Website anschauen will,
gibt sie den Namen der Website in ihren Computer ein.
Nun sendet der ifs Server die Website an ihren Computer.
Jetzt kann die Person die Website anschauen
oder zum Beispiel dort ein Formular ausfüllen.
Wenn eine Person kein Internet auf ihrem Computer hat,
kann sie auch keine Websites anschauen.
Sie braucht dazu eine Internet-Leitung
und einen Browser.
Browser ist ein englisches Wort
und bedeutet steuern oder führen.
Man spricht es so aus: Brauser.
Sehr bekannte Browser sind zum Beispiel
Eine Person hat nun auf ihrem Computer einen Browser.
Sie kann jetzt ins Internet.
Sie klickt die ifs Website an.
Der ifs Server schickt daraufhin die ifs Website
an den Computer der Person.
Dabei erfährt der ifs Server Daten von dieser Person
und von ihrem Computer.
Diese Daten können vom ifs Server gespeichert
und wieder geholt werden.
Das ist ein Schutz, denn jemand könnte sonst
etwas Gefährliches oder Kriminelles mit der Website machen.
So kennt der ifs Server aber die Daten der Person.
Welche Daten einer Person werden an den ifs Server geschickt?
Diese Daten werden 1 Monat lang gespeichert.
Wenn in dieser Zeit nichts Gefährliches oder Kriminelles passiert,
werden die Daten gelöscht.
Daten, die jemand auf der ifs Website in ein Formular eingibt,
werden nur weitergeleitet und nicht gespeichert.
Fast alle Internet-Seiten verwenden Cookies.
Cookie ist ein englisches Wort und heißt auf Deutsch Keks.
Man spricht es so aus: Kuki.
Cookies ist die Mehrzahl davon, also Kukis.
Was sind Cookies?
Eine Person schaut sich eine Website im Internet an.
Diese Website schickt daraufhin einen kurzen Text
an den Computer dieser Person.
Das sind sogenannte Text-Dateien.
Diese kleinen Text-Dateien nennt man Cookies.
Wenn die Person dann wieder diese Website besucht,
erkennt das die Website.
Das merkt sie daran,
dass sie sich zum Beispiel
nicht mehr bei dieser Website anmelden muss.
Die Daten der letzten Anmeldung sind gespeichert.
Das ifs benutzt auch Cookies.
Aber diese Cookies werden nach jedem Besuch
auf der ifs Website wieder gelöscht.
Diese Cookies heißen Session-Cookies.
Man spricht es so aus: Seschon-Kukis.
Auf Deutsch heißt das Sitzungs-Kekse.
Das ifs nutzt die Cookies, um herauszufinden,
wie die ifs Website benutzt wird.
Das ifs interessiert sich dafür,
wie die Personen auf die ifs Website kommen.
Und welche Seiten der Website angeschaut werden.
Das ifs sieht auch, wie oft und wie lange
jemand auf der ifs Website ist.
Diese Daten werden nur auf dem ifs Server gespeichert.
Diese Daten werden nicht weitergegeben.
Das ifs erkennt durch diese Daten auch nicht
wer die jeweilige Person genau ist.
So kann das ifs besser sehen,
wie Menschen die Angebote vom ifs im Internet finden.
Und in welchem Bereich das ifs noch Werbung machen muss,
damit die Menschen die Angebote besser finden.
Wer das Speichern seiner Daten auf dem ifs Server nicht möchte,
kann auf der Startseite der ifs Website ein Kästchen ankreuzen.
Um unser Angebot den Besucher:innen unserer Website erklären zu können, haben wir Videos auf unserer Website eingebettet. Hierbei arbeiten wir mit einem Video-Streaming- Anbieter zusammen, welcher zur Bereitstellung des Dienstes die IP-Adresse der Nutzer:innen verarbeitet.
Zur Dokumentation des Nutzungsverhaltens, sowie zur technisch fehlerfreien und optimalen Bereitstellung seines Dienstes setzt der Video-Streaming- Anbieter Cookies auf dem Endgerät der Nutzer:innen. Diese Cookies verbleiben bis zur Löschung auf dem jeweiligen Endgerät der Nutzer:innen, werden aber nach spätestens drei Monaten deaktiviert.
Der Video-Streaming Anbieter stellt dem ifs Analysen über das Nutzungsverhalten in anonymisierter Form zur Verfügung. Das bedeutet, dass durch die übermittelten Daten keine Rückschlüsse auf die Identität einzelner Personen gemacht werden können. Die Analyse erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Erfassung der Einschaltquoten zur Optimierung des Angebotes).
Die Daten werden ausschließlich auf Servern in einem EWR-Land verarbeitet.
Wenn Sie unsere Präsenz auf Facebook oder Instagram (beide nunmehr Teil der Meta Platforms, Inc.) besuchen, werden personenbezogene Daten (Nutzungsverhalten) mittels Cookies von Meta Platforms, Inc. verarbeitet. Aus diesen Informationen werden anonymisierte, statistische Daten über die Seitenaktivität erstellt und uns automatisch bereitgestellt (sog. Insights). Wir sind gemäß Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung gemeinsam mit Meta Platforms, Inc. für diese Datenverarbeitung verantwortlich. Dabei stützen wir uns auf unsere berechtigten Interessen. Ohne die Verarbeitung dieser Daten wäre uns die Präsenz und Optimierung unseres Angebotes auf Facebook und Instagram nicht möglich.
Wir haben mit Meta Platforms, Inc. eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen (Zusatz für Verantwortliche). Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien von Meta Platforms, Inc.
Es werden nur solche personenbezogenen Daten (z.B. Veranstaltung, Ort, Datum, Uhrzeit, Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Institution) erhoben, die für den Ausschluss von Gesundheitsrisiken bzw. zum Gesundheitsschutz erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Daten, welche für die Erfüllung dieses Zweckes nicht relevant sind, werden nicht verarbeitet. Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten, können fallbezogen mitumfasst sein.
Die Daten werden zum Zwecke der Gesundheitsvorsorge und der Eindämmung des Virus verarbeitet bzw. um Sie kurzfristig über Verdachtsfälle oder Infektionen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung, Beratung oder Besprechung informieren zu können und eine rasche Kommunikation sicherzustellen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten auf folgenden Rechtsgrundlagen:
Innerhalb des ifs haben jene Mitarbeitenden Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung des Zweckes benötigen. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur in den folgenden Fällen:
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie es nötig ist, um die Erfüllung der oben genannten Zwecke sicherzustellen. Im Rahmen einer Veranstaltung sind dies in der Regel 28 Tage.
Diese Bestimmungen werden regelmäßig überprüft, um neuen gesetzlichen Regelungen und Technologien, Änderungen unserer Tätigkeiten und Verfahren sowie dem sich wandelnden Geschäftsumfeld Rechnung zu tragen.
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2020