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Datenschutz-Erklärung des ifs

Das ifs bietet Hilfe und Unterstützung an.
Die Klientinnen und Klienten, die zum ifs kommen,
müssen verschiedene Daten von sich angeben.
Das sind zum Beispiel

  • Name,
  • Adresse,
  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse,
  • Versicherungs-Nummer,
  • Art der Behinderung
  • oder andere persönliche Angaben.

Diese Daten nennt man personen-bezogene Daten.
Mit diesen Daten kann man direkt herausfinden,
wer die Person ist.

Immer wenn hier von Daten die Rede ist,
meinen wir diese personen-bezogenen Daten.

1. Wichtiges zum Thema Datenschutz

Daten müssen geschützt werden.

Datenschutz ist ein Grundrecht.
Grundrechte sind Rechte,
die Menschen in einem Staat haben.
Das ist zum Beispiel die Meinungs-Freiheit,
das Brief-Geheimnis oder eben der Datenschutz.

Das ifs muss die Daten von Klientinnen und Klienten schützen.
Das Gesetz schreibt das vor.
Auch die Fach-Personen im ifs müssen die Daten
der Personen schützen, die sie beraten.
Nur so haben die Klientinnen und Klienten Vertrauen zu den
Beraterinnen und Beratern des ifs.

Was bedeutet Verarbeiten von Daten? 

Das Verarbeiten von Daten bedeutet,
dass etwas mit den Daten gemacht wird.
Sie werden zum Beispiel aufgeschrieben,
gespeichert oder geordnet.
Aber auch die Weitergabe oder das Löschen von Daten gehört dazu.

Das ifs darf die Daten nur für die Beratung verwenden.
Andere Personen, Firmen oder Institutionen können
und dürfen diese Daten nicht verwenden.

Manchmal ist es aber notwendig,
dass die Daten an andere Stellen weiter gegeben werden.
Das ist genau geregelt, wann das möglich ist.

  • Die Klientin oder der Klient selbst
    können diese Erlaubnis geben.
  • Das kann ein Vertrag sein.
    Darin ist geregelt,
    an wen das ifs die Daten weiter geben darf.
  • Das ifs hat einen wichtigen Grund für die Daten-Weitergabe.
  • Es gibt Firmen, die für das ifs arbeiten.
    Sie bekommen aber nur die Daten, die sie unbedingt brauchen.
  • Manchmal müssen die Daten weiter gegeben werden,
    weil sonst vielleicht etwas Schlimmes passieren könnte.
    Etwas Schlimmes kann zum Beispiel sein,
    wenn eine Person von Selbstmord spricht.
    Dann muss das ifs das einer Ärztin oder einem Arzt melden.
  • In bestimmten Situationen muss das ifs Daten weitergeben,
    weil das in einem Gesetz so geregelt ist.

Was sind sensible Daten?

Unter den personen-bezogenen Daten gibt es besondere Daten.
Man nennt sie auch sensible Daten.
Diese müssen ganz besonders geschützt werden.
Welche Daten sind das?

  • Daten darüber, wo die Person herkommt.
    Dazu gehören die Hautfarbe oder die Abstammung.
    Zum Beispiel, von welchem Volk jemand kommt.
  • Daten über die politische Meinung.
    Gehört die Person einer politischen Gruppe an?
    Ist sie Mitglied in einer Gewerkschaft?
    Eine Gewerkschaft vertritt zum Beispiel
    die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern.
  • Daten darüber, an welche Religion eine Person glaubt,
  • Daten zum Sexual-Leben einer Person.
  • Daten über die körperliche und geistige Gesundheit.
    Dazu gehören auch Daten über die Gene eines Menschen.
    Gene sind die Erbanlagen, sie bestimmen viele Dinge
    beim Menschen. Zum Beispiel das Aussehen
    oder das Risiko, eine Krankheit zu bekommen.

Im ifs werden vor allem die Daten zur Gesundheit,
die Gesundheitsdaten, verarbeitet.

Wenn im ifs von Betroffenen oder betroffenen Personen
gesprochen wird? Wer ist damit gemeint?
Betroffene Personen, oder auch Betroffene,
sind die Personen, deren Daten im ifs verarbeitet werden.

Das Dokumentieren bei Beratungen

Was bedeutet Dokumentieren?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ifs müssen alles,
was sie bei einer Beratung machen, aufschreiben.
So kann man im Nachhinein nachlesen,
was man wann und warum gemacht hat.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ifs müssen auch aufschreiben,
welche Daten sie dafür gebraucht haben.
So können sie später erklären,
warum sie die Daten verwendet haben.

  • Das Dokumentieren im Beratungs-Vertrag
    Wer eine Beratung beim ifs möchte,
    muss einen Beratungs-Vertrag unterschreiben.
    Ausgenommen davon ist nur eine kurze Erst-Beratung.
    Ohne Beratungs-Vertrag gibt es keine Beratung
    und keine Unterstützung.
    Manchmal reicht aber auch eine mündliche Verständigung.
    Dann braucht es keinen schriftlichen Vertrag.
    Die ifs Beraterin oder der ifs Berater sagt der Person,
    welche Daten sie unbedingt angeben muss.
    In diesem Beratungs-Vertrag steht auch,
    warum welche Daten verarbeitet und verwendet werden.
     
  • Das Dokumentieren von finanziellen Leistungen
    Das ifs bietet Dienst-Leistungen an.
    Das sind zum Beispiel Beratung, Unterstützung oder Therapie.
    Diese Leistungen werden zu einem großen Teil
    vom Land, vom Staat Österreich
    oder von den Gemeinden bezahlt.
    Das ifs muss also genau aufschreiben,
    wer die Leistung bekommt und warum.
    So kann überprüft werden, was jemand bekommen hat.
    Und wie viel jemand bekommen hat.

    Die Daten werden manchmal an die Stellen weitergegeben,
    die die Leistungen bezahlen.
    Das ist gesetzlich oder mit einem Vertrag so ausgemacht.
    Die Daten müssen eine bestimmte Zeit lang aufbewahrt werden.
    Danach muss das ifs die Daten löschen.
     
  • Das Dokumentieren bei gesetzlichen Bestimmungen
    Im ifs arbeiten viele Fach-Personen.
    Diese Fach-Personen müssen sich an verschiedene
    Gesetze halten.
    Auch das Land und der Bund haben Gesetze
    für die Verarbeitung von Daten.
    In diesen Gesetzen ist festgeschrieben,
    welche personen-bezogenen Daten verarbeitet werden müssen.
    Auch die sensiblen Daten gehören dazu.
    Die Klientinnen und Klienten müssen darüber informiert werden,
    welche Daten warum verarbeitet werden.

Verschwiegenheit

Das ifs will die Klientinnen und Klienten
möglichst gut beraten und schützen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheit.
Das bedeutet, dass sie nichts weitererzählen dürfen,
was in der Beratung besprochen wird.
Das ist ganz wichtig für das Vertrauen zur Beraterin oder zum Berater.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unterschrieben,
dass sie keine Daten weitergeben.
Das nennt man Wahrung des Daten-Geheimnisses
und Verpflichtung zur Verschwiegenheit.

Es gibt ein paar Gründe, wann Daten doch
weitergegeben werden müssen.
Diese Gründe sind bei Punkt 7 aufgezählt.
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen,
verarbeiten wir also Ihre Daten.
Wir gehen aber sehr sorgsam mit Ihren Daten um!

2. Wer ist von den Datenschutz-Bestimmungen betroffen?

Die Bestimmungen sind für alle Klientinnen und Klienten des ifs wichtig.

3. Welche Daten nimmt das ifs auf?

Wer eine Dienstleistung des ifs in Anspruch nimmt,
muss die Stamm-Daten angeben.
Das sind zum Beispiel:

  • Vorname, Nachname,
  • Geburts-Datum,
  • Telefon-Nummer, Anschrift, Mail-Adresse,
  • Geschlecht,
  • Familienstand,
  • Sozial-Versicherungs-Nummer,
  • Staats-Angehörigkeit.

Die Daten, die das ifs für die Beratung nicht braucht,
werden auch nicht erfasst.

Manchmal ist es nötig, die Daten von Personen zu erfassen,
die nicht in Beratung sind.
Das sind zum Beispiel Familien-Mitglieder
oder Personen aus dem Umfeld.
Die Daten dieser Personen werden vom ifs genauso geschützt.

In der direkten Beratung braucht es oft noch zusätzliche Daten.
Zum Beispiel eine Diagnose,
oder das Aufzählen der Leistungen,
die jemand schon bekommen hat.

4. Warum nimmt das ifs Daten auf und verarbeitet sie?

Manche Daten braucht das ifs, um gut arbeiten zu können.
Manchmal schreibt ein Gesetz vor,
welche Daten verarbeitet werden müssen.
Manchmal werden Daten zum Schutz
von anderen Personen verarbeitet.

Es gibt verschiedene Gründe, warum das ifs Daten verarbeitet.

  • Das ifs kann nur dann eine Beratung durchführen,
    wenn die Klientinnen und Klienten ihre Daten angeben.
  • Für die fachliche Dokumentation.
    Die Fach-Personen im ifs müssen genau aufschreiben,
    wie sie arbeiten.
  • Für die Abrechnung mit den Stellen,
    die die Kosten zahlen.
    Wenn zum Beispiel eine Gemeinde etwas bezahlt,
    will sie natürlich wissen, was mit dem Geld passiert.
  • Für die Statistische Auswertung.
    Zum Beispiel wie viele Personen aus welcher Gemeinde
    Beratung in Anspruch nehmen oder ähnliche Fragen.
    Dabei werden die Daten anonym verwendet.
    Das bedeutet, dass die richtigen Namen nicht angegeben werden.
  • Damit die Qualität der fachlichen Arbeit gut ist.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ifs dokumentieren,
    was sie mit den Klientinnen und Klienten gearbeitet haben.
    Das kann dann nachgeprüft werden.
  • Für die Überprüfung der Arbeit im ifs und mit anderen Stellen.
    Das ifs kann so zeigen, was mit den Daten passiert ist.
    Die Daten können so nicht von den falschen Personen
    oder Stellen verwendet werden.
    Das ifs weiß immer, wo die Daten sind.
    Oder wer diese bekommen hat.

5. Wie nimmt das ifs Daten auf?
Und wie speichert das ifs die Daten?

Alle Daten, die das ifs speichert, sind geschützt.
Sie sind zum Beispiel mit Hilfe der Technik geschützt.
So können Daten nicht verloren gehen.
Sie können nicht von Personen verwendet werden,
die das nicht dürfen.
Zugriff auf die Daten haben nur Personen,
die das auch dürfen.
Sie haben dann eine Berechtigung.
Daten werden auch nicht automatisch weitergegeben oder verändert.
Das können nur Personen machen, die dafür zuständig sind.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ifs
kennen sich mit dem Datenschutz aus.
Sie können nur auf die Daten zugreifen,
die sie unbedingt brauchen.
Und auch nur solange wie das nötig ist.

Das ifs hat 4 Möglichkeiten, Daten aufzunehmen.

  • Bei einer Beratung oder einer Unterstützungs-Leistung
    müssen bestimmte Daten angegeben werden.
  • Daten werden auch angegeben,
    wenn ein Online-Formular auf der ifs Website ausgefüllt wird.
    Online und Website sind englische Wörter.
    Online bedeutet, dass man nicht direkt miteinander spricht,
    sondern über das Internet.
    Man spricht es so aus: onlain.
    Als Website bezeichnet man eine Seite im Internet.
    Man spricht es so aus: Web-Sait.
  • Wenn bei einem Online-Chat mit dem ifs kommuniziert wird
    müssen auch bestimmte Daten angegeben werden.
    Online-Chat ist ein englisches Wort und bedeutet,
    über das Internet miteinander zu sprechen.
    Man spricht es so aus: onlain tschät.
    Bei einem Online-Chat bekommt man eine Beratung im ifs 
    über das Internet.
  • Wenn bei einer Video-Konferenz miteinander gesprochen wird,
    müssen Daten angegeben werden.
    Was ist eine Video-Konferenz?
    2 oder mehr Personen können sich gleichzeitig über das Internet
    sehen und miteinander sprechen.
    Damit man eine Video-Konferenz abhalten kann, 
    braucht man eine Firma, die das machen kann.
    Im ifs verwenden wir die Firma Zoom.
    Das Wort Zoom spricht man so aus: Suum

Die Daten werden vom ifs in einem Computer-System bearbeitet,
das dem ifs selber gehört oder das in Europa steht.Nur bei der Video-Konferenz über die Firma Zoom 
werden die Daten in Amerika verarbeitet.
Aber auch dort müssen sich die Personen an den Datenschutz halten.
Das hat das ifs in einem Vertrag mit Zoom ausgemacht.

6. Wie lange speichert das ifs die Daten?

Die Daten werden so lange gespeichert,
wie es nötig ist.
Das Gesetz sagt bei manchen Daten,
wie lange sie gespeichert werden müssen.
Wenn das ifs die Daten nicht mehr braucht,
werden sie gelöscht.

7. An wen gibt das ifs die Daten weiter?

Das ifs gibt die Daten an verschiedene Stellen und Personen weiter.
Das können sein:

  • Institutionen im Gesundheits-Bereich,
    zum Beispiel Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte.
  • Institutionen im Sozial-Bereich,
    zum Beispiel an den aks, die Caritas und andere.
  • die Kinder- und Jugend-Hilfe,
  • Anwältinnen und Anwälte,
  • Geld-Geber wie das Land Vorarlberg, die Gemeinden
    oder der Staat Österreich,
  • Gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter,
    zum Beispiel Sachwalterinnen und Sachwalter,
    Erwachsenen-Vertreterinnen und Erwachsenen-Vertreter.
  • oder andere Dienste, die Unterstützung bieten.
    Das ifs wird zum Beispiel von einer Firma unterstützt,
    die bei Computer-Problemen hilft.

Warum gibt das ifs die Daten weiter?

  • Das ifs muss Daten weitergeben,
    wenn das in einem Gesetz oder in einem Vertrag steht.
  • Das ifs gibt Daten weiter,
    wenn eine Person damit einverstanden ist.
  • Das ifs hat einen wichtigen Grund für die Daten-Weitergabe.
  • Das ifs wird manchmal unterstützt von anderen Diensten.
    Diese dürfen dann für diese Zeit die Daten nutzen.
  • Wenn die Gefahr besteht, dass etwas Schlimmes passiert,
    können die Daten von Personen weitergegeben werden.
    Das nennt man eine Interessens-Abwägung.

8. Welche Rechte haben Personen bei der
Daten-Verarbeitung im ifs?

Jede Person hat das Recht auf

  • Auskunft
    Das ifs muss sagen, welche Daten verarbeitet werden.
    Und was mit den Daten geschieht.
  • Korrektur
    Die Person kann verlangen,
    dass ihre Daten ausgebessert werden,
    wenn diese nicht richtig sind.
  • Löschung
    Wenn das ifs die Daten nicht mehr benötigt,
    dann werden sie vom ifs gelöscht.
    Manchmal müssen die Daten durch ein Gesetz
    aufbewahrt werden.
    Dagegen kann man nichts machen.
  • Widerspruch
    Sie möchten nicht, dass Ihre Daten verwendet werden.
  • Einwilligung und Widerruf
    Eine Person hat eingewilligt,
    dass ihre Daten im ifs verarbeitet werden.
    Jetzt möchte sie das aber nicht mehr.
    Die Person kann die Einwilligung zurück nehmen.
    Das nennt man einen Widerruf.
    Sie kann verlangen,
    dass ihre Daten gelöscht werden.
    Die Daten dürfen dann ab diesem Zeitpunkt
    nicht mehr weiter verarbeitet werden.
    Aber alles, was bisher damit passiert ist, bleibt so.
  • Einschränkung bei der Verarbeitung
    und bei der Weitergabe der Daten.
    Die Person kann mitbestimmen, was mit ihren Daten passiert.
    Zum Beispiel an wen sie weitergegeben werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich an das ifs wenden.
Bei Punkt 10 finden Sie die Post-Adresse und eine E-Mail-Adresse.

9. Wo können sich Personen hinwenden,
die sich über die Daten-Verarbeitung im ifs
beschweren möchten?

Sie können bei der österreichischen Datenschutz-Behörde
eine Beschwerde einreichen.
Schreiben Sie dazu einen Brief an diese Adresse.
Barichgasse 40-42
1030 Wien

10. An wen können sich Personen im ifs wenden,
wenn sie Fragen zum Datenschutz haben?

Im ifs ist eine Person für Fragen zum Datenschutz zuständig.
Diese Person nennt man die Datenschutz-Beauftragte
oder den Datenschutz-Beauftragten.
Wenn Sie Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz haben,
können Sie dieser Person eine E-Mail oder eine Brief schreiben.

Das ist die Adresse:

Institut für Sozialdienste gGmbH
Datenschutz-Beauftragte oder Datenschutz-Beauftragter
Interpark Focus 40
6832 Röthis

Das ist die E-Mail-Adresse

11. Welche Daten bekommt das ifs,
wenn eine Person auf die ifs Website klickt?

Das ifs hat eine eigene Website www.ifs.at.
Die Website wird von einem Computer angeboten,
er heißt Server.
Server ist ein englisches Wort und bedeutet Diener.
Man spricht es so aus: Sörwer.
Eine Person schaut sich die ifs Website an.
Das ifs bekommt dadurch Daten von dieser Person.

Wie geht das?
Wenn eine Person die ifs Website anschauen will,
gibt sie den Namen der Website in ihren Computer ein.
Nun sendet der ifs Server die Website an ihren Computer.
Jetzt kann die Person die Website anschauen
oder zum Beispiel dort ein Formular ausfüllen.

Wenn eine Person kein Internet auf ihrem Computer hat,
kann sie auch keine Websites anschauen.
Sie braucht dazu eine Internet-Leitung
und einen Browser.
Browser ist ein englisches Wort
und bedeutet steuern oder führen.
Man spricht es so aus: Brauser.
Sehr bekannte Browser sind zum Beispiel

  • Internet Explorer,
  • Firefox oder
  • Chrome.

Eine Person hat nun auf ihrem Computer einen Browser.
Sie kann jetzt ins Internet.
Sie klickt die ifs Website an.
Der ifs Server schickt daraufhin die ifs Website
an den Computer der Person.

Dabei erfährt der ifs Server Daten von dieser Person
und von ihrem Computer.
Diese Daten können vom ifs Server gespeichert
und wieder geholt werden.
Das ist ein Schutz, denn jemand könnte sonst
etwas Gefährliches oder Kriminelles mit der Website machen.
So kennt der ifs Server aber die Daten der Person.

Welche Daten einer Person werden an den ifs Server geschickt?

  • Die Internet-Nummern vom eigenen Computer.
  • Woher die eigene Internet-Verbindung kommt.
  • Information über den eigenen Computer.
    Zum Beispiel der Name des Browsers.
  • Informationen über die Internet-Seite die angeklickt wurde.
  • Das Datum, wann die Internet-Seite angeklickt wurde.
    Auch die Uhrzeit und wie lange jemand auf dieser Seite war.
  • Wie die Person auf die Website gekommen ist.
    Ob sie diese selbst gesucht und eingetippt hat.
    Oder ob sie über eine andere Website weitergeleitet wurde.
    Auch woher sie weitergeleitet wurde.

Diese Daten werden 1 Monat lang gespeichert.
Wenn in dieser Zeit nichts Gefährliches oder Kriminelles passiert,
werden die Daten gelöscht.

Daten, die jemand auf der ifs Website in ein Formular eingibt,
werden nur weitergeleitet und nicht gespeichert.

12. Cookies

Fast alle Internet-Seiten verwenden Cookies.
Cookie ist ein englisches Wort und heißt auf Deutsch Keks.
Man spricht es so aus: Kuki.
Cookies ist die Mehrzahl davon, also Kukis.

Was sind Cookies?
Eine Person schaut sich eine Website im Internet an.
Diese Website schickt daraufhin einen kurzen Text
an den Computer dieser Person.
Das sind sogenannte Text-Dateien.
Diese kleinen Text-Dateien nennt man Cookies.
Wenn die Person dann wieder diese Website besucht,
erkennt das die Website.
Das merkt sie daran,
dass sie sich zum Beispiel
nicht mehr bei dieser Website anmelden muss.
Die Daten der letzten Anmeldung sind gespeichert.

Es gibt verschiedene Arten von Cookies.

Das ifs benutzt auch Cookies.
Aber diese Cookies werden nach jedem Besuch
auf der ifs Website wieder gelöscht.
Diese Cookies heißen Session-Cookies.
Man spricht es so aus: Seschon-Kukis.
Auf Deutsch heißt das Sitzungs-Kekse.

Das ifs nutzt die Cookies, um herauszufinden,
wie die ifs Website benutzt wird.

13. Was macht das ifs mit diesen Informationen?

Das ifs interessiert sich dafür,
wie die Personen auf die ifs Website kommen.
Und welche Seiten der Website angeschaut werden.
Das ifs sieht auch, wie oft und wie lange
jemand auf der ifs Website ist.

Diese Daten werden nur auf dem ifs Server gespeichert.
Diese Daten werden nicht weitergegeben.
Das ifs erkennt durch diese Daten auch nicht
wer die jeweilige Person genau ist.

So kann das ifs besser sehen,
wie Menschen die Angebote vom ifs im Internet finden.
Und in welchem Bereich das ifs noch Werbung machen muss,
damit die Menschen die Angebote besser finden.

Wer das Speichern seiner Daten auf dem ifs Server nicht möchte,
kann auf der Startseite der ifs Website ein Kästchen ankreuzen.

14    Eingebettete Videos auf der Website des ifs

Um unser Angebot den Besucher:innen unserer Website erklären zu können, haben wir Videos auf unserer Website eingebettet. Hierbei arbeiten wir mit einem Video-Streaming- Anbieter zusammen, welcher zur Bereitstellung des Dienstes die IP-Adresse der Nutzer:innen verarbeitet.

Zur Dokumentation des Nutzungsverhaltens, sowie zur technisch fehlerfreien und optimalen Bereitstellung seines Dienstes setzt der Video-Streaming- Anbieter Cookies auf dem Endgerät der Nutzer:innen. Diese Cookies verbleiben bis zur Löschung auf dem jeweiligen Endgerät der Nutzer:innen, werden aber nach spätestens drei Monaten deaktiviert.

Der Video-Streaming Anbieter stellt dem ifs Analysen über das Nutzungsverhalten in anonymisierter Form zur Verfügung. Das bedeutet, dass durch die übermittelten Daten keine Rückschlüsse auf die Identität einzelner Personen gemacht werden können. Die Analyse erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Erfassung der Einschaltquoten zur Optimierung des Angebotes).

Die Daten werden ausschließlich auf Servern in einem EWR-Land verarbeitet.

15    Präsenz auf Facebook und Instagram

Wenn Sie unsere Präsenz auf Facebook oder Instagram (beide nunmehr Teil der Meta Platforms, Inc.) besuchen, werden personenbezogene Daten (Nutzungsverhalten) mittels Cookies von Meta Platforms, Inc. verarbeitet. Aus diesen Informationen werden anonymisierte, statistische Daten über die Seitenaktivität erstellt und uns automatisch bereitgestellt (sog. Insights). Wir sind gemäß Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung gemeinsam mit Meta Platforms, Inc. für diese Datenverarbeitung verantwortlich. Dabei stützen wir uns auf unsere berechtigten Interessen. Ohne die Verarbeitung dieser Daten wäre uns die Präsenz und Optimierung unseres Angebotes auf Facebook und Instagram nicht möglich.

Wir haben mit Meta Platforms, Inc. eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen (Zusatz für Verantwortliche). Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzrichtlinien von Meta Platforms, Inc.

16    Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der derzeitigen Epidemie (Coronavirus, COVID-19)

Es werden nur solche personenbezogenen Daten (z.B. Veranstaltung, Ort, Datum, Uhrzeit, Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Institution) erhoben, die für den Ausschluss von Gesundheitsrisiken bzw. zum Gesundheitsschutz erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben. Daten, welche für die Erfüllung dieses Zweckes nicht relevant sind, werden nicht verarbeitet. Auch besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten, können fallbezogen mitumfasst sein.

Die Daten werden zum Zwecke der Gesundheitsvorsorge und der Eindämmung des Virus verarbeitet bzw. um Sie kurzfristig über Verdachtsfälle oder Infektionen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung, Beratung oder Besprechung informieren zu können und eine rasche Kommunikation sicherzustellen.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • gemäß Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO mit Ihrer Einwilligung
  • gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
  • gemäß Art. 6 Abs. 1 lit d DSGVO um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen
  • gemäß Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Reduzierung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz (berechtigtes Interesse von Arbeitnehmer:innen) und andererseits allgemein in der Eindämmung der Infektionsverbreitung (berechtigtes Interesse der Allgemeinheit)
  • besondere Kategorien personenbezogener Daten: gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO iVm den jeweils einschlägigen Bestimmungen zur Fürsorgepflicht (Verarbeitung zum Zwecke der Erfüllung arbeits- und sozialrechtlicher Pflichten)

Innerhalb des ifs haben jene Mitarbeitenden Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung des Zweckes benötigen. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur in den folgenden Fällen:

  • soweit wir dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörden kann eine Pflicht zur Auskunftserteilung (über Verdachtsfälle und Infektionen) nach Art. 9 Abs. 2 lit.i DSGVO iVm § 5 Abs. 3 Epidemiegesetz 1950 bestehen bzw. bestehen nach Art 9 Abs. 2 lit b DSGVO Fürsorgepflichten, Kontaktpersonen eines bestätigten Verdachtsfalls zu informieren oder
  • mit Ihrer Einwilligung.

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie es nötig ist, um die Erfüllung der oben genannten Zwecke sicherzustellen. Im Rahmen einer Veranstaltung sind dies in der Regel 28 Tage.

17    Änderungen dieser Bestimmungen

Diese Bestimmungen werden regelmäßig überprüft, um neuen gesetzlichen Regelungen und Technologien, Änderungen unserer Tätigkeiten und Verfahren sowie dem sich wandelnden Geschäftsumfeld Rechnung zu tragen.

Zuletzt aktualisiert: Dezember 2020