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"Kinderschutz Vorarlberg" – Sensibilisierung und weitere Professionalisierung

(VLK) Mit 1. März 2017 wurde die Zuständigkeit für das Gesamtsystem "Kinderschutz Vorarlberg" dem Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration, übertragen.

Differenzierte Hilfsangebote

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und anderen Formen der Gefährdung ihres Wohls ist DIE zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe (KJH). In Vorarlberg wird diese Kernaufgabe gemäß den Zielen und Grundsätzen des KJH-Gesetzes durch breit aufgestellte und differenzierte Hilfsangebote der öffentlichen wie auch der privaten KJH und in Kooperation mit den einschlägigen Stellen des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystems erfüllt.
Neben diesen verschiedensten spezialisierten Angeboten im Bereich Kinderschutz gibt es aber auch Aufgaben, die es von allen Akteurinnen und Akteuren in diesem weiten Feld gemeinsam zu bewältigen gilt. "Diesem Anspruch wollen wir mit einer neuen Organisationsstruktur vermehrt gerecht werden, mit dem klaren Ziel unser Kinderschutzsystem weiterhin lebendig und tragfähig zu halten", sagt Landesrätin Katharina Wiesflecker.

Studien belegen: Kinder häufig Gewalt in der Familie ausgesetzt 

Deutsche und österreichische Umfragen und Studien zu Erziehungspraktiken weisen aus, dass zwischen sieben und zehn Prozent der befragten Jugendlichen im Alter von 15 Jahren nach eigenen Angaben im letzten Jahr zumindest gelegentlich, wenn nicht sogar des Öfteren in einer Form gezüchtigt worden sind, dass von Misshandlung gesprochen werden kann. Bis zu 25 Prozent der 6- bis 14-Jährigen leiden unter einem "gewaltbelasteten Erziehungsstil".

In Vorarlberg muss angenommen werden, dass ca. 1.100 Kinder und Jugendliche pro Jahrgang, also bis zu 25 Prozent der Minderjährigen im Alter zwischen 6 und 14 Jahren, alle Sanktionsformen einschließlich mehrmaliger schwerer Körperstrafen erleben und dass ca. sieben Prozent der Kinder – das sind 300 Minderjährige pro Jahrgang – gravierenden körperlichen Angriffen ausgesetzt sind.

Weiters ist davon auszugehen, dass pro Jahr ca. 80 bis 85 Minderjährige im Alter zwischen 6 und 16 Jahren in Vorarlberg sexueller Gewalt ausgesetzt sind, etwa die Hälfte davon in schweren Formen sexueller Misshandlungen (mit körperlichen Übergriffen). Es wird angenommen, dass ca. drei Viertel der Opfer Mädchen und etwas weniger als die Hälfte Mehrfachbetroffene sind.

Bewährtes Kinderschutzsystem in Vorarlberg

Es gibt in Vorarlberg ein bewährtes integriertes Kinderschutzsystem, bestehend aus verschiedenen Einrichtungen mit vielen Expertinnen und Experten, mit vielen qualifizierten Akteurinnen uns Akteuren im Bereich Kinderschutz, betont Landesrätin Wiesflecker: "Unsere Stärken liegen dabei im Dialog zwischen der öffentlichen und der privaten Kinder- und Jugendhilfe und in der Vernetzung und Kooperation mit angrenzenden Systemen im psychosozialen Netz Vorarlbergs."

Neue Strukturen schaffen

Es gelte jetzt eine Organisationsform und Struktur zu schaffen, in der sich alle diese Angebote im Bereich Kinderschutz abbilden und die einen geeigneten Rahmen bietet, um das Gesamtsystem in Vorarlberg laufend gemeinsam weiterzuentwickeln, so Wiesflecker. Es soll kein neues Hilfsangebot geschaffen werden.

In den letzten Jahren gab es unterschiedliche Versuche, eine passende Organisationsstruktur für diese gemeinsamen Aufgaben zu finden. Die Ergebnisse der Aufarbeitung einer Kindstötung führten u.a. dazu, in Vorarlberg außerhalb der Verwaltung ein eigenes "Kompetenzzentrum für Kinderschutz" (Vereinsstruktur) zu gründen. Vor ca. 1,5 Jahren wurde der Verein dann wieder aufgelöst, die Aufgaben des Kompetenzzentrums sollten wieder mehr in die Landesverwaltung eingebunden werden.

"Die intensive Reflexion der mit den unterschiedlichen Organisationsformen gemachten Erfahrungen, hat uns nun dazu bewogen, die Zuständigkeit für das Gesamtsystem 'Kinderschutz Vorarlberg' im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration anzusiedeln und gemeinsam mit Expertinnen und Experten in diesem Feld eine geeignete Organisationsform und Strukturen für die Umsetzung der gesetzten Ziele/Grundsätze zu finden", erläutert Wiesflecker.

Das neue Organisationsmodell "Kinderschutz Vorarlberg"

  • Den Kern bildet der installierte Fachbeirat, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen und privaten Kinder- und Jugendhilfe und der Kinder- und Jugendanwaltschaft zusammensetzt.
  • Der innere Kreis umfasst alle Kinderschutz-Akteurinnen/Akteure: Expertinnen/Experten in psychosozialen und medizinischen Einrichtungen (ambulant und stationär).
  • Den äußeren Kreis bilden alle Systempartnerinnen und -partner: Kooperationspartnerinnen und -partner aus Schule und Kindergarten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Polizei, Familiengericht, Vereine, Jugendorganisationen, Beratungseinrichtungen, Familienbeirat, Sozialpsychiatrie, Ausbildungsträger und andere.

"Kinderschutz Vorarlberg" orientiert sich weiterhin an den ursprünglich festgelegten gemeinsamen Kernaufgaben im Kinderschutz – Beteiligung und Kooperation, Forschung und Qualitätsentwicklung, Aus- und Fortbildung. Der Fachbeirat hat hierbei eine koordinierende und moderierende Funktion. Die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit soll künftig in Abstimmung mit allen Beteiligten und akkordiert mit Politik und Verwaltung vom Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden.

Am 27. April 2017 wird ein erstes Treffen aller Akteurinnen und Akteure im Bereich Kinderschutz stattfinden. Dort sollen erste Ergebnisse des Organisationsentwicklungsprozesses präsentiert und alle Expertinnen und Experten im Bereich Kinderschutz zur aktiven Beteiligung eingeladen werden.

Ziel dieses ersten Zusammenkommens im April ist es, gemeinsam eine Art "Landkarte" zum Kinderschutz Vorarlberg zu erstellen und künftige Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zwischen Fachbeirat und innerem und äußerem Kreis festzulegen.

Die neue Organisationsform/Struktur soll die Umsetzung folgender Ziele/Grundsätze gewährleisten:

  • Gesicherte Kooperations- und Vernetzungsstrukturen aufbauen und pflegen;
  • Kinder/Jugendliche und Familien an den Prozessen beteiligen. Den Bedarf an Unterstützung laufend erheben und die Qualität der Angebote stetig weiterentwickeln.
  • Regelmäßige Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten vor allem auch für Systempartnerinnen/-partner anbieten.

Kinderschutz als zentraler Baustein zur Umsetzung von Kinderrechten

Bereits 1989 wurde in Österreich die Kinderrechtekonvention in Form eines gesetzlich verankerten Gewaltverbotes in der Kindererziehung umgesetzt. "Es ist alles zu tun, um für Kinder und Jugendliche das Risiko, Leidtragende von Verwahrlosung oder Opfer von Misshandlung, körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt zu werden, so weit als  möglich auszuschließen", betont Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Dieses Thema betrifft und bewegt unterschiedliche Berufsgruppen in ihrer täglichen Arbeit. "Neben der Verantwortung der Eltern kommen der Kinder- und Jugendhilfe, den Schulen und Kindergärten oder medizinischen Berufen verschiedene Aufgaben bei der Vorbeugung, Erkennung und Intervention zu. Für Kinder ist es entscheidend, dass Erwachsene über das Gewaltverbot Bescheid wissen, Handlungsalternativen in der Erziehung kennen und die verschiedenen Institutionen gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten", so Rauch.

Bei der Neuausrichtung der Kinderschutzarbeit in Vorarlberg sollen deshalb – neben der weiteren Qualifizierung des Fachpersonals – die Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit im Mittelpunkt stehen. Die gewählte Struktur mit der Vernetzung von möglichst vielen unterschiedlichen Einrichtungen und Fachkräften, statt einer Fachstelle oder eines Kompetenzzentrums, soll eine verbesserte Erarbeitung von spezifischen Konzepten, Strategien und Handlungsoptionen sicherstellen. "Die Zuordnung der Öffentlichkeitsarbeit zur Kinder- und Jugendhilfe im Amt der Landesregierung ergibt eine klare Zuständigkeit für die Steuerung und Finanzierung der Information und Sensibilisierung von Eltern, Kindern und Jugendlichen und unterschiedlichen Berufsgruppen für die verschiedenen Formen von Gewalt", erläutert Rauch.

ifs als leicht zugängliche Anlaufstelle für alle Betroffenen

Das ifs stellt von Gewalt betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie Personen, die Gewalt an Kindern wahrnehmen, befürchten und verhindern wollen, ein breites Spektrum an frei zugänglichen Beratungsangeboten zu Verfügung, erklärt Ruth Rüdisser, Leiterin des ifs Kinderschutzes: "Neben den ifs Beratungsstellen ist in erster Linie der ifs Kinderschutz Anlaufstelle für alle, die direkt oder indirekt von Gewalt oder Missbrauch betroffen sind. Wir treten gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen ein. Wir hören zu, nehmen die Anliegen der Betroffenen ernst, unterstützen, beraten und bieten Abklärung und Informationen."

Die Beraterinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und haben keine Anzeigenpflicht. Führt eine Kinderschutzberatung auf Wunsch der Klientinnen/Klienten doch zu einer polizeilichen Anzeige, so können Betroffene das Angebot der ifs Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung werden Opfer von Gewalt auf Befragungen vorbereitet und zu Polizei, Anwalts- oder Gerichtsterminen begleitet. Juristische Prozessbegleitung umfasst das Erklären des Ablaufs eines Gerichtsverfahrens sowie das Aufklären über Rechte und Möglichkeiten. Kinder werden auch bei der Geltendmachung von Schadensansprüchen anwaltlich vertreten.

"Bisher haben wir – die im Kinderschutz tätigen Fachpersonen – uns informell vernetzt", sagt Ruth Rüdisser: "Jetzt bekommen wir die Möglichkeit, das in geeigneter Form zu tun. Ich finde es wichtig, dass wir uns darüber austauschen, wie der Kinderschutz vernetzt werden kann, was die drängenden Fragen sind, wie wir uns weiter qualifizieren können, was erforscht werden muss. Ganz besonders wünsche ich mir, dass wir die Öffentlichkeitsarbeit verbessern können. Die von Gewalt Betroffenen kommen sehr oft nicht direkt zu uns in die Beratung, sondern erst über Vermittlung von anderen Fachpersonen oder Institutionen, wobei oft wertvolle Zeit verstreicht. Gerade in dieser Krisensituation ist schnelle Unterstützung wichtig. Jeder Mensch, der Gewalt an Kindern und Jugendlichen wahrnimmt, soll wissen, wohin er sich wenden kann und gleich die gewünschte und notwendige Hilfe finden, sodass die Kinder und Jugendlichen besser geschützt sind."

Kinder und Familien in ihrer Not erkennen und helfen

Für die Kinderschutzkoordinatorin im Vorarlberger Kinderdorf, Anneli Kremmel-Bohle, ist die neue Organisationsform "Kinderschutz Vorarlberg" ein logischer Schritt in der Zusammenarbeit und Vernetzung, um die Not von Kindern früher zu erkennen und belasteten Familien kompetent zu helfen: "In Vorarlberg gibt es bereits seit vielen Jahren ein integriertes Kinderschutzsystem. Verschiedene Einrichtungen wie das Vorarlberger Kinderdorf übernehmen Aufgaben des Kinderschutzes im präventiven, ambulanten und stationären Bereich. Auch die Weiterentwicklung des Kinderschutzes ist seit langem ein gemeinsames Anliegen von öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe und privaten Einrichtungen."

Sensibilisierung und weitere Professionalisierung

Aus Sicht des Vorarlberger Kinderdorfs soll mit der neuen Struktur Kinderschutz Vorarlberg vor allem wesentlich die Kooperation möglichst vieler verschiedener Einrichtungen und Fachpersonen erreicht werden. Somit könne die Verfolgung gemeinsamer Zielsetzungen und Strategien im Kinderschutz sowie die Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards forciert werden. "Im Sinne des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt sehen wir einen besonderen Bedarf in der Öffentlichkeitsarbeit und sind sehr froh, dass das Land hier eine verantwortliche Funktion übernimmt", sagt die Kinderschutzexpertin. Ein zweiter Schwerpunkt wird seitens des Vorarlberger Kinderdorfs in der Sensibilisierung von Menschen und Berufsgruppen gesehen, die in ihrem Alltag mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu tun haben, sowie in einer weiteren Professionalisierung von Fachpersonen im Kinderschutz.

Kompetente Unterstützung, egal durch welche Tür man kommt

Laut Kremmel-Bohle zeigt die tägliche Arbeit im Vorarlberger Kinderdorf immer wieder, dass es sehr lange braucht, bis Kinder und Familien in ihrer Not gehört und gesehen werden und Unterstützung erhalten: "Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, den Zugang zum Kinderschutzsystem in dem Sinn zu erleichtern. Nicht Kinder und Familien müssen die richtige Tür kennen, sondern sie sollten unabhängig davon, durch welche Tür sie kommen, kompetente Unterstützung erhalten."


Zahlen und Daten - Stand 2016

  • Gut 2000 Abklärungen aufgrund von Mitteilungen bzgl. der möglichen Gefährdung bestimmter
  • Kinder/Jugendlicher durch die Bezirkshauptmannschaften
  • Rund 1.400 Minderjährige ambulant betreut
  • Rund 250 Kinder/Jugendliche in sozialpädagogischen Wohnformen betreut
  • Rund 265 Kinder in Pflegefamilien von privaten KJH-Einrichtungen betreut

Gründe der Abklärungen: Gründe, die vom Melder genannt werden

27,9 % Erziehungsprobleme, Überforderung
18,3% Häusliche Gewalt
8,6% Aufsichtspflichtverletzung
8,1% Suchtverhalten der erz. Pers.
5,8% Erkrankung d. Eltern, Erz. Pers.
4,7% Trennung/Tod d. KE
4,5% Vernachlässigung des Mj.
4,0% Misshandlung
3,6% Verhaltensauffälligkeiten Mj.
2,7% Schulprobleme

Herkunft der Meldung (Erstmelder)

24,3% Polizei
21,1% Erziehende Person
12,6% Schule, Kindergarten
6,8% Soziale Einrichtung
3,5% Soziale Einrichtung



Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

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