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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wo ist die ifs Frauennot-Wohnung?

Die Adresse der Frauennot-Wohnung ist geheim.
Das ist zum Schutz  und zur Sicherheit für die Frauen,
die dort leben.
Die Frauennot-Wohnung ist aber rund um die Uhr telefonisch erreichbar.

Ich habe Angst, meinen Mann zu verlassen.
Was werden die Leute sagen?
Ich schäme mich so!

Es geht vielen Frauen wie Ihnen!
Keine Frau hat Gewalt verdienst.
Es gibt keine Entschuldigung für Gewalt!
Wenn sich jemand schämen muss,
dann ist das ihr Mann oder Lebensgefährte oder Freund.
Sie müssen sich nicht schämen!

Was muss ich mitbringen,
wenn ich in die ifs Frauennot-Wohnung komme?

Grundsätzlich müssen Sie nichts mitbringen.
Manchmal ist keine Zeit mehr, etwas zusammen zu packen.
Wenn Sie jedoch Zeit haben, ein paar Sachen zu packen.
denken Sie an folgende Dinge:

  • Pass oder Personalausweis für Sie und Ihre Kinder
  • E-Card für Sie und Ihre Kinder
    Das ist englisch. Das spricht man so aus: i kard.
    Das ist die grüne Versicherungs-Karte.
  • Dokumente von Ihnen und Ihren Kindern
    Das sind zum Beispiel die Geburts-Urkunde, die Heirats-Urkunde,
    der Mietvertrag und anderes.
  • Geld, Kreditkarte
  • Eventuell Medikamente, ärztliche Unterlagen
  • Schlüssel vom Haus oder der Wohnung
  • Lebens-Versicherung, Sparbücher
  • Adressbuch
  • Eventuell einen Verdienst-Nachweis ihres Mannes
    Das ist ein Papier, darauf steht, wieviel Ihr Mann verdient.
  • Aufenthalts-Karte
    Eine Aufenthalts-Karte bekommen Angehörige von EU-Bürgern.
    Sie selbst kommen nicht aus einem EU-Land.
    EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
  • Mutter-Kind-Pass
  • Kleidung für sich und die Kinder
  • Schulsachen der Kinder
  • Lieblings-Spielzeug der Kinder

Sagen Sie niemandem, dass sie weggehen!

  • Sagen Sie niemandem, wo man Sie telefonisch erreichen kann.
  • Löschen Sie gespeicherte Telefon-Nummern.
  • Informieren Sie erst mal niemanden über ihr Weggehen.
  • Benachrichtigen Sie höchstens Menschen,
    denen Sie ganz sicher vertrauen können.

Kann ich meine Kinder in die ifs Frauennot-Wohnung mitnehmen?

Sie können natürlich Ihre Kinder mitnehmen.
Die ifs Frauennot-Wohnung bietet auch Ihren Kindern Schutz

Soll ich meinen Kindern sagen,
dass wir in die ifs Frauennot-Wohnung gehen?
Was soll ich meinen Kindern sagen?

Kleinere Kinder können schlecht Geheimnisse für sich behalten.
Sagen Sie es ihnen erst auf dem Weg dahin.
Größere Kinder können Sie informieren,
dass sie eine Zeit lang woanders wohnen werden.
Und dass sie darum wichtige Dinge mitnehmen sollen.

Wie lange kann ich bleiben?

Sie können so lange bleiben, wie es für Sie notwendig ist.
Wenn Sie sich wieder sicher fühlen,
planen Sie mit Ihrer Beraterin die weiteren Wege.

Was ist, wenn ich meinem Mann nochmals
eine Chance geben möchte?

Der Weg aus einer Gewalt-Beziehung ist schwierig.
Das braucht viel Mut.
Manchmal reicht ein kurzer Aufenthalt,
damit Sie sich klar werden, was Sie möchten.
Sie können jederzeit wieder aus der ifs Frauennot-Wohnung ausziehen.
Sie entscheiden selbst.
Wir akzeptieren und respektieren Ihre Entscheidung.

Mein Mann schlägt mich nicht.
Aber er beschimpft mich, er bedroht mich
und er kontrolliert mich ständig.
Darf ich trotzdem in die ifs Frauennot-Wohnung kommen?

In die ifs Frauennot-Wohnung können nicht nur Frauen kommen,
die Zuhause körperliche Gewalt erleben.
Gewalt kann auch anders aussehen.
Zum Beispiel

  • Sie werden beschimpft.
  • Über Sie wird schlecht geredet.
  • Sie werden bedroht.
  • Sie bekommen kein Geld von Ihrem Partner.
  • Sie werden zu sexuellen Handlungen gezwungen.

Zögern Sie deshalb nicht, uns anzurufen!

Ich will nicht von zu Hause weggehen.
Was kann ich tun, damit mein Mann weggehen muss?

Wenn Sie in Gefahr sind, rufen Sie die Polizei.
Die Notruf-Telefonnummer ist 133.
Die Polizei kann dann Ihren Mann aus der Wohnung weisen.
Das bedeutet, dass er 14 Tage lang nicht in die Wohnung darf.
Das gilt auch, wenn die Wohnung gar nicht Ihnen gehört.
Oder wenn Sie nicht die Person sind, die die Miete bezahlt.

So können Sie in der Wohnung bleiben und sind geschützt.
Für weitere Fragen können Sie die ifs Gewaltschutz-Stelle anrufen.
Sie erhalten dort kostenlos Beratung.
Das ist die Telefonnummer: 05 1755 535.

Ich habe den Verdacht, dass eine Frau, die ich kenne,
in ihrer Beziehung Gewalt erlebt.
Zum Beispiel meine Freundin, meine Nachbarin,
meine Schwester, oder andere.
Was soll ich tun?

  • Fragen Sie die Frau, ob Sie Angst vor ihrem Partner hat.
    Ob er Sie seelisch, körperlich oder sexuell misshandelt.
  • Sprechen Sie ihr Mut zu, über die Misshandlung zu sprechen.
  • Glauben Sie ihr, was sie erzählt!
  • Sagen Sie ihr, dass sie nicht selbst daran schuld ist.
    Sehr vielen Frauen passiert dasselbe.
  • Bieten Sie ihr an, zu helfen.
    Manchmal braucht eine Frau mehr Zeit, um sich zu entscheiden.
    Das müssen Sie respektieren.
  • Fühlen Sie sich selbst mit der Situation überfordert?
    Dann holen Sie sich Hilfe und Beratung von Fachpersonen.
  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit.
    Manche Situationen können sehr schnell für Sie gefährlich werden.
  • Informieren Sie die Frau über Hilfs-Angebote.
    Das sind zum Beispiel die ifs Frauennot-Wohnung,
    die ifs Gewaltschutz-Stelle, die Frauen-helpline gegen Gewalt,
    die ifs Beratungsstellen.

Kontakt

FrauennotWohnung

das frauenhaus in vorarlberg

Postfach 61

6850 Dornbirn