Kaiser-Franz-Josef-Straße 6a
6845 Hohenems
Mo – Fr, 8 – 12 Uhr
Nachmittags mit Terminvereinbarung
nur telefonisch auch Mo und Mi, 13 - 15 Uhr
Wenn Menschen mit einer kognitiv-intellektuellen Beeinträchtigung, psychischen Krankheit oder Demenz nicht mehr fähig sind, bestimmte Angelegenheiten ohne Gefahr einer Benachteiligung eigenständig zu erledigen, benötigen sie unter Umständen eine Vertretung.
Die Registrierung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis erfolgt bei Rechtsanwält:innen, Notar:innen oder Erwachsenenschutzvereinen. Der ifs Erwachsenenvertretung ist es derzeit aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich, Registrierungen vorzunehmen.
Gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertreter:innen vertreten betroffene Personen beispielsweise in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönlichen Kontakt und organisieren bei Bedarf die soziale Betreuung. Den Auftrag erteilt im Falle der gewählten Erwachsenenvertretung – wie auch bei der Vorsorgevollmacht – die betroffene Person selbst, nämlich durch die Registrierung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis. Im Falle der gesetzlichen Erwachsenenvertretung wird die Vertretungsbefugnis im Rahmen einer Registrierung an Angehörige erteilt. Bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung bestimmt das jeweilige Bezirksgericht in Form eines Gerichtsbeschlusses, für welche Bereiche die Vertretung erfolgt.
Der Gesetzgeber legt großen Wert auf Selbstbestimmung. Deshalb wird vor Einrichtung einer Erwachsenenvertretung geprüft, ob Alternativen greifen wie:
Dann ist die Einrichtung einer Erwachsenenvertretung unzulässig.
Die ifs Erwachsenenvertretung wird vom Gericht mit einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung beauftragt, wenn keine geeigneten Angehörigen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.
Die ifs Erwachsenenvertretung hat den gesetzlichen Auftrag, in allen neu anfallenden Gerichtsverfahren und auch bei verschiedenen Fragen im späteren Verlauf einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung die soziale und finanzielle Situation der betroffenen Personen in einem sogenannten "Clearing" abzuklären. Dabei wird jeweils auch geprüft, ob und welche Alternativen es im konkreten Fall zu einer Erwachsenenvertretung gibt und ob allenfalls eine gewählte oder eine gesetzliche Erwachsenenvertretung registriert werden kann. Auf Grundlage eines solchen "Clearingberichts" der ifs Erwachsenenvertretung entscheidet das Gericht über die weitere Vorgehensweise.
Wir beraten Angehörige und Betroffene kostenlos bei Fragen zu allen drei Formen der Erwachsenenvertretung und zur Vorsorgevollmacht.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz sind derzeit 28 hauptberufliche und rund 130 ehrenamtliche ifs Mitarbeiter:innen in ganz Vorarlberg tätig.
Hauptberufliche Mitarbeiter:innen sind in den Bereichen Registrierung, Beratung und Clearing tätig. Im Verfahren zur Prüfung der Notwendigkeit einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung vertreten sie die Interessen der Betroffenen als "Rechtsbeistand im Verfahren". Wenn nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens keine Alternativen ersichtlich werden und die anfallenden Aufgaben eine professionelle Bearbeitung erfordern, wird die ifs Erwachsenenvertretung vom Gericht zur gerichtlichen Erwachsenenvertreterin bestellt. Mit der Wahrnehmung der konkreten Vertretungsaufgaben betraut die ifs Erwachsenenvertretung dann jeweils bestimmte hauptberufliche Mitarbeiter:innen.
Wenn die langfristige persönliche Beziehung zum Klienten oder zur Klientin im Vordergrund steht und die zu erledigenden Aufgaben angemessen sind, übernehmen dankenswerterweise ehrenamtliche Mitarbeiter:innen der ifs Erwachsenenvertretung die Wahrnehmung von gerichtlichen Erwachsenenvertretungen.
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