Mag. Marion Hepberger
Interpark Focus 40
6832 Röthis
Röthis, den 20. Februar 2010
Bund und Länder wollen der Jugendwohlfahrt eine strikte Fastenzeit verordnen
Gegen das geplante Jugendhilfegesetz formiert sich in einem bereiten nationalen Schulterschluss erheblicher Widerstand.
Die „Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz“ formulierte kürzlich in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Wien ihre Forderungen nach dringenden Änderungen und Ergänzungen zum jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf.
Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz befindet sich seit nunmehr 2 Jahren in der Warteposition. Die Erstfassung enthielt Verbesserungen hinsichtlich einheitlicher Qualitätskriterien, der Kooperation aller beteiligten Berufsgruppen und einen Rechtsanspruch auf Unterstützung von 18 bis 21 Jahren und ein 4-Augenprinzps bei wichtigen Entscheidungen der Jugendhilfe.
Die Bundesländer verlangten Änderungen, um befürchtete Kostensteigerungen zu minimieren bzw. zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Das Ergebnis der Verhandlungen ist ein überarbeiteter Gesetzesentwurf, aus dem alle zentralen Fortschritte gestrichen wurden. Das Engagement und die Fachkompetenz vieler ExpertInnen, die sich an der Gestaltung des neuen Gesetzes beteiligt hatten, wurden damit ad absurdum geführt. Die Verbesserungen in der Jugendwohlfahrt – nach dramatischen Einzelfällen zu recht gefordert – rücken damit in weite Ferne.
Dass sich die Bundesländer nicht gerne durch ein Bundesgesetz vorschreiben lassen, was sie zu zahlen haben, ist noch verständlich. Deswegen gibt es den sog. Konsultationsmechanismus, bei dem im Zuge einer Gesetzwerdung auf höchster Ebene verhandelt wird, wer was zu bezahlen hat. „Genau diesen Konsultationsmechanismus fürchtet aber der Bund wie der Teufel das Weihwasser“, meint Dr. Hubert Löffler, Vorarlberger Vorstandsmitglied des Dachverbandes Österreichsicher Jugendwohlfahrtseinrichtungen (DÖJ) und Initiator der Plattform. „Im offiziellen Konsultationsmechanismus wäre der Bund gefordert, auch in die Tasche zu greifen oder Verantwortung für eine Verweigerung der Finanzierung zu übernehmen. Diesen „Schwarzen Peter“ schiebt man lieber den Ländern zu!“ – analysiert Löffler (Geschäftsführer der ifs Familienarbeit) das aktuelle Spiel um den Entwurf des neuen Jugendwohlfahrtsgesetzes. Ein Spiel auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen! Es erinnert tragisch an das Spiel so mancher Eltern im Zuge von Konflikten auf Kosten der Kinder.
Hubert Löffler hofft dennoch, dass der nationale Schulterschluss von praktisch allen Einrichtungen, die mit der Jugendwohlfahrt zu tun haben, auch von der Politik ernst genommen wird.
„Bund und Länder sollten am besten zum 1. Entwurf zurückkehren und mit den ExpertInnen und nicht nur mit Beamten an einem modernen Gesetz arbeiten! Uneinigkeiten über die Bezahlung darf nicht auf dem Rücken der schon benachteiligten Kindern ausgetragen werden!“ meint Hubert Löffler, Geschäftsführer der ifs Familienarbeit.
Mitglieder der Plattform Kinder- und Jugendhilfegesetz
Mag. Marion Hepberger
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