Unsere Webseite verwendet Cookies ausschließlich zu statistischen Zwecken. Damit wird es uns möglich, unser psychosoziales Hilfs- und Unterstützungs­angebot stetig zu verbessern. Durch Ihre Zustimmung erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Skip to Main Content Skip to footer site mapSkip to search
  • Schrift verkleinern
  • Schrift Standard
  • Schrift vergrössern
  • Kontrast erhöhen
  • Inhalte vorlesen
  • Sturzrisiko bei alten Menschen minimieren Normal Lesen

Sturzrisiko bei alten Menschen minimieren

Röthis, den 22. November 2010

ifs Bewohnervertretung klärt über Sturzprävention auf

Stürze kommen bei alten Menschen häufig vor. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oftmals wird die Gefahr, sich bei einem Sturz zu verletzen, als Argument angeführt, weshalb Menschen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden müssen. „Dabei sind technische Hilfsmittel zur Sturzprävention in vielen Fällen ausreichend und machen demzufolge Freiheitsbeschränkung überflüssig“, erklärt Dr. Herbert Spiess, Leiter der ifs Bewohnervertretung.

Verwirrtheit, eingeschränkte Mobilität, Sehbeeinträchtigung, Krankheit, vorangegangene Stürze und die Angst vor weiteren Stürzen sind Risikofaktoren, weshalb alte Menschen stürzen. Auch Medikamente, keine oder falsche Hilfsmittel, Stolperfallen wie Treppen und Türschwellen erhöhen das Sturzrisiko. „Es wird nie gelingen, alte Menschen zu 100% vor Stürzen zu bewahren“, erläutert Spiess, „doch durch präventive Maßnahmen sind schwere Verletzungen durch Stürze großteils vermeidbar.“ Die ifs Bewohnervertretung informiert in der Broschüre „Sturzprävention“ ausführlich über unterschiedlichste technische Hilfsmittel und führt hilfreiche Tipps für die Praxis an: Niedrigpflegebetten, Alarm- und Sturzmatten, Hüftschutzhosen – auch bei der Pflege zu Hause bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an, um betreuungsbedürftige Menschen vor Sturzverletzungen zu bewahren und ihnen gleichzeitig ein Leben mit größtmöglicher Bewegungsfreiheit zu sichern.


Für größtmögliche Bewegungsfreiheit

Die ifs Bewohnervertretung vertritt anwaltlich Menschen in Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und Krankenhäusern in ihrem Recht auf Bewegungsfreiheit. Auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes von 2005 müssen Einrichtungen Freiheitsbeschränkungen von einem Arzt, einer diplomierten Pflegefachkraft oder  Sonderpädagogen anordnen lassen und die ifs Bewohnervertretung unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

Im vergangenen Jahr übernahmen die drei ifs Bewohnervertreter Brigitte Leitner, Bernhard K. Fuchs und Herbert Spiess in insgesamt 1.265 Fällen die rechtliche Vertretung von Personen, die beispielsweise durch Bettgitter, Gurte, Alarmsysteme oder medikamentöse Sedierung in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurden. „In Pflegeheimen ist die Zahl der Bewohner und Bewohnerinnen mit Freiheitsbeschränkungen gegenüber 2008 um 14% auffallend stark gesunken“, zeigt sich der Leiter der ifs Bewohnervertretung erfreut. „Dies macht deutlich, dass die Sturzpräventionsprogramme, die in immer mehr Heimen durchgeführt werden, Freiheitsbeschränkungen tendenziell überflüssig machen.“

Im Rahmen ihrer Tätigkeit machten die BewohnervertreterInnen die Erfahrung, dass Menschen in Pflegeheimen, die (noch) kein Sturzpräventionsprogramm haben, drei Mal häufiger in ihrer Bewegungsfreiheit beschränkt werden als in jenen Pflegeheimen mit einem fundierten Programm. „Hoffentlich ist das Ansporn für Pflegeheime, dieses – vom Land Vorarlberg geförderte – Programm ebenfalls zu absolvieren, denn vor allem in der Sturzprävention ist es wichtig, nicht irgendwas zu tun, sondern die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt zu ergreifen.“

Nach oben

Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis