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Umfassender Schutz für missbrauchte Kinder

Röthis, den 19. Januar 2011

Polizei Feldkirch und ifs Kinderschutz arbeiten seit Februar 2010 verstärkt zusammen

„Wenn ein Kind Opfer einer Sexualstraftat oder eines Verbrechens wird, tragen alle eine besondere Verantwortung, die mit der Aufklärung und Strafverfolgung befasst sind“ betont Dr. Ruth Rüdisser, Leiterin des ifs Fachbereichs Kinderschutz. Aus diesem Grund haben die Bundespolizei im Bezirk Feldkirch und die Mitarbeiterinnen des ifs Kinderschutzes im vergangenen Jahr im Rahmen eines Pilotprojektes kooperiert. Es galt, die Opfer mit deren Bedürfnissen in den Vordergrund zu stellen, deren Rechte zu wahren und weitere Traumatisierungen zu verhindern. Das Projekt wird derzeit auf alle Bezirksstädte ausgeweitet.

Wird ein Kind Opfer von Gewalt, darf bei der Strafverfolgung nicht nur die Frage nach Schuld und Strafe für den Täter gestellt werden. Vielmehr muss die Sorge um das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. „Der Umgang mit Kindern, die Opfer von Straftaten geworden sind, muss behutsam, einfühlsam und kindgerecht gestaltet sein. So können weitere Schäden durch das Ermittlungs- und Strafverfahren vermieden werden“, erläutert Rüdisser. „Die Verantwortlichen müssen alles daran setzen, dass das Kind nicht ein weiteres Mal zum Opfer gemacht wird und es zu keinen weiteren Traumatisierungen kommt.“


Speziell ausgebildete PolizeibeamtInnen

Die Vermeidung von zusätzlichen Schäden spielt vor allem im Rahmen des polizeilichen Handelns eine besondere Bedeutung. In den Bezirksstädten wurden bereits mehrere Polizeibeamtinnen und -beamte speziell für die Bearbeitung von Kindesmissbrauchs-Fällen ausgebildet. Gemeinsam mit Psychologinnen und Sozialarbeiterinnen des ifs Kinderschutzes und der Jugendwohlfahrt wurden Seminare veranstaltet. Die Zusammenarbeit besteht darin, dass bei einem Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlung schon im Vorfeld gemeinsam besprochen wird, wie man dem Kind am besten helfen kann. Bei einer Anzeige können das Kind und seine Bezugspersonen vorbereitet und von einer Psychologin zur Aussage begleitet werden.


Prozessbegleitung durch ifs Fachkräfte

Die Begleitung des Opfers durch die ifs MitarbeiterInnen beginnt im Idealfall bereits vor der Anzeige und dauert bis zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters. Im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung werden die Betroffenen auf die Anzeige vorbereitet, zur Polizei sowie später zum Gericht begleitet und auch die Bezugspersonen erhalten Unterstützung. Die juristische Prozessbegleitung umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung von Opfern von Gewalt. Die Finanzierung übernimmt das Bundesministerium für Justiz. „Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung kann die größtmögliche Schonung durch Information, Beratung und Begleitung gewährleisten und die Einhaltung der Opferrechte sicherstellen. Die frühzeitige Kooperation von Polizei, Jugendwohlfahrt und Kinderschutz ermöglicht in der überaus belastenden und überfordernden Krisensituation die bestmögliche Unterstützung von Kindern, die Opfer von Gewalt oder sexuellem Missbrauch wurden“, so Rüdisser abschließend.

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Kontakt

Kommunikation & Marketing

Pressearbeit

Alexandra Breuss

Interpark Focus 40

6832 Röthis