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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wo ist die ifs FrauennotWohnung?

Die Adresse der FrauennotWohnung wird zum Schutz und für die Sicherheit der dort lebenden Frauen geheim gehalten. Telefonisch sind wir aber rund um die Uhr erreichbar.

Ich habe Angst, meinen Mann zu verlassen. Was werden die Leute sagen? Ich schäme mich so!

Es geht vielen Frauen wie Ihnen! Keine Frau verdient es, dass ihr Gewalt angetan wird. Es gibt keine Rechtfertigung für Gewalt! Wenn sich jemand schämen muss, ist das Ihr Mann/Freund/Lebensgefährte, aber mit Sicherheit nicht Sie!

Was muss ich mitbringen, wenn ich in die ifs FrauennotWohnung komme?

Wenn Sie sich entschließen, in die ifs FrauennotWohnung zu kommen, gilt grundsätzlich: Sie brauchen nichts mitzubringen. Sollten Sie jedoch Zeit haben, ein paar Sachen zu packen, denken sie an folgende Dinge:

  • Personalausweis bzw. Pass und e-card für Sie und Ihre Kinder
  • Dokumente von Ihnen und Ihren Kindern (Meldezettel, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Mietvertrag etc.)
  • Geld, Kreditkarte
  • Evtl. Medikamente, ärztliche Atteste
  • Schlüssel vom Haus bzw. der Wohnung
  • Lebensversicherung, Sparbücher
  • Sonstige Vermögenswerte
  • Schulsachen und Lieblingsspielzeug der Kinder
  • Kleidung und Toilettenartikel
  • Adressbuch
  • Aufenthaltskarte
  • Evtl. Verdienstnachweis des Ehemannes
  • Evtl. Sorgerechtsbescheide

Halten Sie Ihr Weggehen geheim!

  • Hinterlassen Sie keine Telefonnummern.
  • Löschen Sie gespeicherte Nummern.
  • Informieren Sie vorerst niemanden über Ihr Weggehen.
  • Benachrichtigen Sie höchstens Menschen, denen Sie vertrauen können.

Kann ich meine Kinder in die ifs FrauennotWohnung mitnehmen?

Die ifs FrauennotWohnung bietet nicht nur Frauen Schutz, sondern auch Kindern. Auch Ihre Kinder leiden unter Ihren Gewalterfahrungen. Es  gibt bei uns einen Kinderbereich, dessen Mitarbeiterin nur für die Kinder da ist.

Soll ich meinen Kindern sagen, dass wir in die ifs FrauennotWohnung gehen? Oder: Was soll ich meinen Kindern sagen?

Informieren Sie Ihre Kinder erst dann, wenn Sie sich für den Weg in die ifs FrauennotWohnung entschieden haben. Ältere Kinder kann man informieren, dass man für eine Zeit lang woanders wohnen wird und sie daher wichtige Dinge mitnehmen sollen. Für kleinere Kinder ist es schwierig, ein Geheimnis zu bewahren, deshalb sollten Sie ihnen erst auf dem Weg mitteilen, wohin Sie fahren.

Wie lange kann ich bleiben?

Es gibt keine Frist, innerhalb der Sie wieder ausziehen müssen. Wichtig ist das subjektive Sicherheitsgefühl. Das heißt, wenn Sie sich wieder sicher fühlen, Sie Ihre eigene Existenz- und Lebenssicherung wieder gut im Griff haben, dann ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Beraterin nächste Schritte planen und neue Wohnmöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Was ist, wenn ich meinem Mann doch noch eine Chance geben möchte?

Der Weg aus einer gewalttätigen Beziehung ist ein langer und braucht viel Mut. Manchmal reicht ein kurzer Aufenthalt, weg vom Gewalttäter, um sich neu orientieren zu können. Es ist jederzeit möglich, wieder aus der ifs FrauennotWohnung auszuziehen. Ihre Entscheidung wird mitgetragen.

Mein Mann schlägt mich nicht, aber er beschimpft, kontrolliert und bedroht mich ständig. Darf ich trotzdem in die ifs FrauennotWohnung kommen?

Die ifs FrauennotWohnung bietet nicht nur Frauen, die körperliche Gewalt erleben, Schutz. Auch Beschimpfungen, Abwertungen, Isolation, Drohungen, Zwang zu sexuellen Handlungen, Entzug von Geld usw. sind Formen von Gewalt. Also zögern Sie nicht, bei uns anzurufen!

Ich will nicht von zu Hause weggehen. Was kann ich tun, damit mein Mann weggehen muss?

Wenn Ihnen akute Gefahr droht sollten Sie sofort die Polizei rufen (Notruf 133).
Die Polizei kann in diesem Fall den Gefährder für 14 Tage aus der Wohnung weisen (auch wenn Sie nicht Eigentümerin bzw. Mieterin sind), damit Sie in der gewohnten Umgebung bleiben können und dort geschützt sind.
Anschließend können Sie für weitere Fragen bei der ifs Gewaltschutzstelle (Telefonnummer 05-1755-535) kostenlos Beratung in Anspruch nehmen.

Ich vermute, dass meine Freundin/Nachbarin/Schwester in ihrer Beziehung Gewalt erlebt. Was soll ich tun?

  • Fragen Sie die Frau, ob sie Angst vor ihrem Partner hat oder ob er sie seelisch, körperlich oder sexuell misshandelt.
  • Ermutigen Sie sie, über die Misshandlungen zu sprechen.
  • Glauben Sie ihr, wenn sie Ihnen über Misshandlungen erzählt!
  • Überzeugen Sie die Frau davon, dass sie nicht Schuld an den Misshandlungen ist und dass sie eine von vielen Frauen ist, die ähnliches erleben.
  • Bieten Sie Hilfe und Unterstützung an, respektieren Sie aber die Entscheidungen der Frau (wenn sie beispielsweise noch nicht bereit ist sich zu trennen).
  • Wenn Ihnen die Situation zu viel wird, Sie sich überfordert fühlen, dann holen Sie sich professionelle Hilfe und lassen sich beraten.
  • Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit, unterschätzen Sie niemals die Gefährdung!
  • Informieren Sie die Frau darüber, wo sie Hilfe bekommen kann (ifs FrauennotWohnung, ifs Gewaltschutzstelle, Frauenhelpline gegen Gewaltifs Beratungsstellen)

Kontakt

FrauennotWohnung

das frauenhaus in vorarlberg

Postfach 61

6850 Dornbirn