Mit 1. Juli 2006 ist in Österreich das Anti-Stalking-Gesetz in Kraft getreten. Stalking ist eine Form von Gewalt und bedeutet übersetzt das beabsichtigte, böswillige und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer Person. Der Begriff wird vom englischen Verb "to stalk" abgeleitet, was soviel wie pirschen, anschleichen, einkreisen der Beute bedeutet. Im Gesetzestext wird Stalking als "beharrliches Verfolgen" bezeichnet.
Das Gesetz
"Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortsetzt
- ihre räumliche Nähe aufsucht,
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihm herstellt,
- unter Verwendung ihrer persönlichen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
- Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."
Durch eine Einstweilige Verfügung kann das Gericht die Kontaktaufnahme, die Verfolgung und den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten – die Polizei muss den Richterspruch durchsetzen.
Was kann ich tun, wenn ich "gestalkt" werde?
- Machen Sie dem Täter/der Täterin nur EINMAL klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm/ihr wollen. Ignorieren Sie dann die Person konsequent.
- Dokumentieren Sie alle Kontaktaufnahmen und sichern Sie Beweise wie Briefe, SMS usw. Diese sind wichtig bei rechtlichen Schritten.
- Informieren Sie Ihr privates Umfeld darüber, dass sie gestalkt werden. Das stärkt Sie und schwächt den Täter/die Täterin.
- Nehmen Sie keine Geschenke des Täters/der Täterin oder mit unbekanntem Absender entgegen.
- Bei Telefonterror informieren Sie sich über die technischen Schutzmöglichkeiten Ihres Telefonbetreibers.
- Werden Sie mit dem Auto verfolgt, dann fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
- In konkreten Bedrohungssituationen wählen Sie unbedingt den Polizeinotruf!
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht. Damit kann dem Täter/der Täterin die Kontaktaufnahme, Verfolgung und der Aufenthalt an bestimmten Orten verboten werden.